Das Saarland erlaubt zukünftig Jugendlichen bereits ab 15 Jahren den Erwerb des Moped Führerscheins der Klasse „AM“. Auf das Bundesgebiet gesehen bleibt es jedoch ein Flickenteppich.
Mit dem Moped-Führerschein ab 15 Jahren dürfen „Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ bis 45 km/h gefahren werden. Diese sind zulassungsfrei, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Mit der Möglichkeit, bereits mit 15 Jahren ein motorisiertes Fahrzeug zu steuern, werde die Eigenständigkeit der Jugendlichen gefördert und stärke die Bindung an die Region, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD).
Verkehrsministerin Anke Rehlinger: „Damit machen wir die Mobilität im ländlichen Raum für junge Leute einfacher. Wir gewährleisten, dass Jugendliche ihre Schulstandorte, Ausbildungsstätten oder auch Freizeiteinrichtungen besser erreichen können.“
Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern
Seit Dezember 2019 haben die Bundesländer die Möglichkeit, selbst über das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zu entscheiden.
Dies bedeutet, dass jedes Bundesland seine eigenen Regelungen treffen kann. So kann die Fahrerlaubnis der Klasse AM mittlerweile in den meisten Bundesländern ab dem 15. Lebensjahr beantragt werden.
Lediglich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Niedersachsen ist nicht geplant, das Mindestalter herabzusetzen.
Wer also in den genannten Bundesländern ein Fahrzeug der Klasse AM vor Vollendung des 16. Lebensjahrs führt, begeht eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der ADAC begrüßt es, dass das Mindestalter für den Moped-Führerschein nun gesenkt wurde, denn dadurch lässt sich die Mobilität für Jugendliche insbesondere auf dem Land erhöhen. Aus Sicht des ADAC wäre es allerdings wünschenswert gewesen, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, um einen „unübersichtlichen Flickenteppich“ zu verhindern.
Bildquellen
- Roller / Moped: Regio-Journal