Heute muss im Saarland entschieden werden, ob sich die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes noch mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen dürfen oder nicht. Denn bereits zum dritten Tag nacheinander überschreitet der Regionalverband Saarbrücken laut RKI-Daten den Inzidenzwert von 200.
Beim Landkreis Saarlouis sind es – zumindest laut RKI-Daten erst zwei Tage.
Diese Daten verwundern, denn die vom Land gemeldeten Zahlen sehen anders aus: Der Regionalverband Saarbrücken überschreitet nach Angaben des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes an keinem der letzten drei Tage die Inzidenz von 200, dafür jedoch der Landkreis Saarlouis bereits zum 3. Mal in Folge.
Dies ist an Nachmeldungen begründet, die durch das RKI über die Feiertage nicht eingebucht wurden. Das bedeutet: Aktuell wird die Inzidenz im Regionalverband nicht überschritten, da die Landesverordnung sich jedoch nach RKI-Daten richtet, würden dennoch ab morgen die strengeren Maßnahmen im Regionalverband gelten. Für den Kreis Saarlouis hingegen nicht, oder besser gesagt, erst ab Freitag.
Nach der aktuellen Landesverordnung gilt ab Donnerstag für den Regionalverband die schärferen Regeln, so auch die 15-km-Regel. Ob diese Regelung nun tatsächlich in Kraft tritt oder nicht, ist unklar, soll sich jedoch heute entscheiden.
Denn: Die Werte des RKI-Dashboards stimmen nicht mit den aktuellen Zahlen über ein. Würde das Land sich bei der Festlegung der Regeln auf die eigenen, nicht nur „Nachbuchungen“ belastete Zahlen berufen, würde der Landkreis Saarlouis stärker reglementiert, für den Regionalverband hätte es keine Auswirkung.
Dass solch ein Schritt durchaus im Rahmen des möglichen liegt – ließ das Ministerium für Gesundheit bereits am Montagabend durchblicken. Denn es teilte mit: „Wichtig: Unser Ministerium stellt die Überschreitung des Grenzwertes von einer Inzidenz von 200 fest und macht dies im Amtsblatt des Saarlandes bekannt. Die Einschränkung tritt dann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Wir können jedoch von der Feststellung und Bekanntmachung absehen, wenn die Überschreitung der zuvor genannten Sieben-Tages-Inzidenz auf einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, insbesondere in einzelnen Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder Betrieben, beruht, die Infektionsketten bekannt sind und weitergehende Beschränkungen für den Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken oder deren Teilgebiete aus Gründen des Infektionsschutzes nicht geboten sind. Damit soll verhältnismäßig auf klar abgrenzbare Infektionsgeschehen reagiert werden können. Wenn die Datengrundlage wie derzeit fehlerhaft ist, wird natürlich ebenfalls keine Bekanntmachung ins Amtsblatt gesetzt. Achten Sie darum bitte auf offizielle Mitteilungen unseres Hauses, ob die Inzidenzwerte den Wert für die aktuellen Reisebeschränkungen für tagestouristische Ausflüge notwendig gemacht haben. Wir informieren neben dem Amtsblatt auch die saarländischen Medien und über unsere offiziellen Social-Media Kanäle“.
Update – 16:37 Uhr
Der Pressesprecher des Regionalverbandes informierte uns, dass das Gesundheitsministerium offenbar auf eine Umsetzung der 15-km-Regel im Regionalverband Saarbrücken verzichten wird, da durch den Regionalverband „nachvollziehbar begründet werden konnte, dass es sich um einen Sonderfall handele“. Man gehe davon aus, dass das Gesundheitsministerium in Kürze eine Stellungnahme hierzu veröffentlichen wird.
Presseanfragen blieben unbeantwortet
Weswegen wir uns für dieses Titelbild entschieden haben? Man könnte meinen, dass die Sprecher der Ministerien bei ungeliebten Themen nach dem Motto „ich höre nichts, ich sage nichts“ agieren, denn: Regio-Journal hat bereits gestern beim CDU-geführten Ministerium für Gesundheit schriftlich um eine Stellungnahme und Klarstellung der Regeln gebeten. Diese Bitte blieb unbeantwortet, der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Stephan Kolling sprach stattdessen bei der Saarbrücker Zeitung.
Am heutigen Morgen folgten dann weitere Anfragen beim Sprecher der Staatskanzlei, Alexander Zeyer (CDU). Auch hier war niemand zu einer Stellungnahme bereit. Stattdessen wurde uns aus der Staatskanzlei, übrigens unterschrieben von Alexander Zeyer, ein Statement des Ministerpräsidenten über seine „Begrüßung der Entscheidung der Bundesregierung zur Kinderkrankengeldregelung“ übermittelt.
Der Regionalverband informierte knapp sechs Stunden nach unserer Anfrage, dass die Verschärfung im Regionalverband wohl nicht umgesetzt werde, hierzu jedoch eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums folge.
Anmerkung/MEINUNG: Selbst wenn die Entscheidung zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht feststünde, hätte man in einer kurzen Antwort in Aussicht stellen können, bis wann die Entscheidung gefallen sein soll. Es ist aber mittlerweile üblich, dass Pressefragen zu unbequemen Themen nicht beantwortet werden, stattdessen wird sich danach über die „unwahre Berichterstattung“ beschwert.