Seit Tagen diskutiert das Saarland über die teilweise massiven Abweichungen der Inzidenzzahlen zwischen dem RKI-Covid-19-Dashboard sowie den vom Saarland gemeldeten Inzidenzzahlen.
Hierzu sagte das saarländische Ministerium für Gesundheit am Montagabend: „Durch ein Serverupdate und Meldeverzögerungen über die Feiertage weichen die Werte derzeit noch von den Meldungen der Gesundheitsämter ab“.
Weiter teilte das Ministerium bereits am Montag mit, dass man in bestimmten Fällen auch von dieser Regelung Abstand nehmen könne: „Unser Ministerium stellt die Überschreitung des Grenzwertes von einer Inzidenz von 200 fest und macht dies im Amtsblatt des Saarlandes bekannt. Die Einschränkung tritt dann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Wenn die Datengrundlage wie derzeit fehlerhaft ist, wird natürlich ebenfalls keine Bekanntmachung ins Amtsblatt gesetzt“.
Aktuelle Fallentwicklung
Dies setzte das Gesundheitsministerium des Saarlandes heute entsprechend um (Wir berichteten vorab exklusiv).
Im Landkreis Saarlouis wurden in den letzten 7 Tagen (ab dem 07.01.2021) 392 Fälle gemeldet. Heute wurden 30 neue Fälle registriert. Die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Saarlouis liegt derzeit beim RKI bei 201,2 (Stand 13.01.2021, 0:00 Uhr) und damit knapp über der von der Landesregierung festgelegten Grenze.
Im Zeitraum vom 07.01.2021 bis heute meldet der Landkreis Saarlouis 5 Cluster-Geschehen in Altenpflegeeinrichtungen mit insgesamt 167 Fällen. Diese Anzahl an Fällen macht 44% der Gesamtzahl aller Fälle in 7 Tagen aus. Davon in einer Einrichtung 112 Fälle an einem Tag. Im Hinblick auf die eindeutig sinkende und nur noch geringfügige Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 sowie die das Ergebnis der Inzidenz signifikant beeinflussenden beiden Cluster, die lokal begrenzt und zudem räumlich abgeschottet sind, kann eine deutlich herausragende flächendeckende Gefährdungslage für die Allgemeinbevölkerung im Landkreis Saarlouis nicht in der von § 13 vorausgesetzten Intensität seitens des Landkreises erkannt werden.
Das Ministerium weiter: „Auf Empfehlung des Landkreises Saarlouis wurde daher entschieden, in Anbetracht der Clustergeschehen von der 15km-Radius-Regel abzusehen. Eine Ausgangsbeschränkung wäre mit Blick auf die Cluster und die rückgängige Fallzahl nicht verhältnismäßig gewesen„.
Die Entscheidung für den Regionalverband Saarbrücken begründet sich in der fehlerhaften Darstellung der Inzidenzwerte auf dem Dashboard des RKI. Der Regionalverband erklärte gegenüber dem Ministerium, dass es zum Jahreswechsel 2020/2021 aufgrund einer Umstellung auf eine neue Erfassungs- und Meldesoftware zu Verzögerungen bzw. Nachmeldungen von COVID-19 Fällen kam.
Zusätzlich kam es auch zu feiertagsbedingten verzögerten Fallmeldungen durch das Gesundheitsamt an das RKI. Die in der aktuellen Dashboard-Übersicht des RKI angegebene Inzidenzrate von derzeit 252,2 stimmt daher nicht mit der realen Inzidenzrate des Regionalverbandes Saarbrücken überein. Die aktuelle Inzidenzrate beträgt 171,88.
„Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen für die Bürger und Bürgerinnen des Regionalverbandes sollte daher die auf dem Dashboard des RKI angegebene Inzidenzrate von 252,2 nicht als Grundlage für das Inkrafttreten der Einschränkungen gemäß Landesverordnung genommen werden„, teilte das Ministerium am Abend mit.
Eine Anfrage seitens des Ministeriums zur Bereinigung der Werte auf dem Dashboard des RKI blieb nach Angaben des Gesundheitsministerium ohne Erfolg.
„Abschließend folgt das Gesundheitsministerium den Empfehlungen des Landkreises sowie des Regionalverbandes, einen Eingriff in die verfassungsrechtliche Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht vorzunehmen“.