Im Saarland ist Marlies Krämer weithin bekannt. Als Streiterin für Frauenrechte, aber auch als Kommunalpolitikerin.
Bereits in den 90er Jahren zog Krämer vor Gericht, als sie feststellte, dass auf ihrem Reisepass die Formulierung „Inhaber“ vermerkt war. Sie erreichte, dass 1996 der Pass geändert wurde und seitdem die Formulierung „Inhaber oder Inhaberin“ benutzt wird.
1998 initiierte sie die Umbenennung von Tiefdruckgebieten bei der Wettervorhersage in Deutschland. Diese wurde – aus welchen Hintergründen auch immer – üblicherweise mit Frauennamen versehen. Seit 1999 wechseln nun die Tiefdruckgebiete jährlich das Geschlecht – mal männlich, mal weiblich.
In den letzten Jahren ist die 1937 geborene Seniorin hauptsächlich durch ihr Prozessieren gegen die „Sparkasse“ aufgefallen, wodurch Sie erreichen möchte, dass auch die weibliche Anrede in Vertragstexten der Banken berücksichtigt werden.
Anfang des Jahres 2018 begann die Posse um die Ansprache in Vertragswerken von Banken. So soll nach Ansicht Krämers neben „Kontoinhaber“ und „Empfänger“ auch „Kontoinhaberin“ und „Empfängerin“ verwendet werden. Zuerst unterlag die damals 80-Jährige vor dem Landgericht. Im Anschluss zog sie vor den Bundesgerichtshof, wo sie ebenfalls unterlag.
Begründet wurde das Urteil damit, dass der „generische Maskulinum“ im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Diese Form würde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet.
Nach dem Urteil kündigte Krämer an, vor das Bundesverfassungsgericht, notfalls sogar den europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen.
Der Klägerin geht es dabei ums Prinzip. Viele Unternehmen, so auch die Sparkasse, verzichtet in Vordrucken und Formularen auf eine weibliche Anrede.
Dies möchte Krämer ändern und machte ihre Ankündigung wahr: Sie zog vor das Bundesverfassungsgericht.
Dort unterlag die Feministin erneut: Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der Frau wegen „Mängeln in der Begründung“ ab.
Über die rechtliche Frage wurde damit nicht entschieden. Somit könnte ein neuer Anlauf erfolgreicher sein.
Denn das Gericht teilte mit: „Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führte dies zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben“.
Das Aktienzeichen: 1 BvR 1074/18
Pressemeldung vom Bundesverfassungsgericht