Wie die Stadt Saarbrücken mitteilt, bestätigte die Niedersächsische Landesmedienanstalt eine tendenziöse Berichterstattung der Spiegel-TV-Redaktion über die Landeshauptstadt, dennoch wurde die Programmbeschwerde abgewiesen.
Saarbrückens Verwaltungsdezernent für Rechtsangelegenheiten Jürgen Wohlfarth sagt zur Abweisung der Programmbeschwerde gegen den Spiegel-TV-Beitrag „Saarbrooklyn“: „Die zuständige Vollversammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hat die Beschwerde sehr intensiv geprüft, da sie ihr nicht unbegründet erschien. Im Ergebnis sieht die Medienanstalt keinen Anlass für eine rundfunkrechtliche Beanstandung. Sie kommt in ihrem Fazit aber auch zu dem Ergebnis, dass der ‚Beitrag eine klare Tendenz und eine klare redaktionelle Zielsetzung aufweist und insofern nicht vollständig ‚neutral‘ ist.“
Der tendenziöse Beitrag habe in der Saarbrücker Stadtgesellschaft an vielen Stellen für Empörung gesorgt. „Wir haben die Beschwerde eingereicht, da wir journalistische Grundsätze verletzt gesehen haben. Wir akzeptieren die Entscheidung. An unserer inhaltlichen Kritik an dem Beitrag halten wir fest. Eine medienrechtliche Programmbeschwerde ist kein Rechtsstreit wie eine Klage. Sie hat keine Kosten verursacht“, erklärt Wohlfarth.
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- Rathaus St. Johann: Landeshaup tstadt Saarbrück en