Um Vandalismusschäden durch Feuerwerkskörper in der Silvesternacht vorzubeugen, sind die Parkscheinautomaten in Saarbrücken von Mittwoch, 30. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021, außer Betrieb.
Trotz des bundesweiten Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern werden die Automaten verriegelt, um Schäden durch abgefeuerte Altbestände oder Raketen und Böller, die in anderen Ländern gekauft wurden, abzuwenden. Um die Ansammlung größerer Menschenmengen zu vermeiden, gilt zusätzlich in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen. Plakate in der Stadt weisen auf die Verbotszonen hin.
Die Automaten werden am Montag, 4. Januar, im Laufe des Tages wieder in Betrieb genommen.
Alkohol- und Feuerwerksverbot in der Silvesternacht
Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken von Donnerstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, 6 Uhr, ein Alkoholverbot in bestimmten Bereichen. Auch das Abbrennen von Pyrotechnik ist in dieser Zeit untersagt.
Die Anordnung gilt für folgende öffentliche Plätze:
- St. Johanner Markt
- Alte Brücke
- Saarbrücker Schloss (Vorplatz und Gärten)
- Nauwieser Viertel (im Bereich Nauwieser Straße, Cecilien- und Kurze Straße)
Die Landeshauptstadt weist mit Plakaten an den jeweiligen Plätzen auf die Regelungen hin. In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche während den genannten Zeiten zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.
Bildquellen
- Parkhaus: Regio-Journal