Was war passiert?
Am Freitag missachtete ein 65-jähriger Franzose aus Stiring-Wendel die Grenzkontrolle am Grenzübergang goldene Bremm.
Ohne Mundschutz betrat der ältere Mann einen Kiosk am Grenzübergang, um so heißt es in Medienberichten, einen Lottoschein einzulösen.
Die Beamten der Bundespolizei folgten dem Mann in den Kiosk, es entwickelt sich eine kurze Diskussion, die von der Überwachungskamera aufgezeichnet wird. Unvermittelt greift der Bundespolizist nach dem Mann, zerrt ihn mit Wucht aus dem Laden und fixiert ihn mit einem zweiten Beamten auf dem Boden. Weitere Polizeikräfte beruhigen im Anschluss die Situation.
Der Kioskbetreiber reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und bezeichnet den Vorgang als „brutal und Skandalös“. Ein solches Verhalten sei nicht hinnehmbar.
Das Video
Einen Tag später forderte der Saarbrücker Oberbürgermeister die Klärung dieses Falls und wandte sich in einem Brief an Innenminister Horst Seehofer. Er zeigte sich im SR Interview „empört“ und „protestiere gegen diese Art, Kontrollen durchzuführen“. Weiterhin forderte er, sofern die Vorwürfe zutreffen, eine Entschuldigung im Namen der Bundesrepublik beim mutmaßlichen Opfer.
Auch verwies Conradt laut SR im Schreiben an Innenminister Seehofer auf die große Bedeutung der deutsch-französischen Freundschaft.
Gewerkschaft der Polizei wehrt sich
Die GdP (Gewerkschaft der Polizei), Bezirk Bundespolizei wehrt sich in einer Stellungname gegen die „Skandalisierung und politisierende Stimmungsmache anlässlich einer Personenkontrolle an der „Goldenen Bremm““.
„Die bisherigen Erklärungen geben nicht den vollständigen polizeilichen Sachverhalt wieder“, erklärte Sven Hüber (55), stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei. „Die politisierende Skandalisierung und gespielte Empörung des Saarbrücker Oberbürgermeisters Conradt, der weder den Sachverhalt kennt noch irgendeine Zuständigkeit hat, sind unerträglich und unanständig“, so Hüber. „Man darf von einem Verwaltungschef wie Conradt erwarten, erst den Sachverhalt vollständig zu kennen und dann öffentlich den Mund aufzumachen. Mangelnde Sach- und Rechtskenntnis und fehlende Zuständigkeit sind auch für Oberbürgermeister keine Entschuldigung für Vorverurteilungen“, so der GdP-Sprecher.
Die Gewerkschaft verweist auf die Tatsache, dass sich der betroffene Franzose der Polizeikontrolle entzog, sodass ihn die Beamten verfolgen mussten. Auch sei kein zulässiger Einreisegrund genannt worden.
„Lotto spielen, günstig tanken, billig Marmelade oder Zigaretten kaufen sind nach geltendem Recht keine zulässigen Einreisegründe in Corona-Zeiten“, so Hüber.
Im Anschluss, so die Gewerkschaft in ihrer Stellungnahme weiter, „haben die Beamten dann gegen den Mann eine amtliche Einreiseverweigerung ausgesprochen und ihn aufgefordert, Deutschland sofort wieder zu verlassen. Der Mann sei aber nicht nach Frankreich zurückgefahren, sondern – die eindeutige Polizeianweisung demonstrativ ignorierend – ohne den vorgeschriebenen Mundschutz im Lotto-Laden verschwunden. Dass der Betroffene eine vorherige eindeutige Polizeiaufforderung, Deutschland sofort wieder zu verlassen, ignorierte, zeigten die in den Medien verbreiteten Aufnahmen nicht.“
Weiter heißt es in der Stellungname, dass nach weiteren Aufforderungen der Mann „mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Laden gebracht worden“. Dort hätte sich die Person fallen lassen.
„Nach dem bisherigen Erkenntnisstand haben die Beamten einwandfrei rechtmäßig, verhältnismäßig und sogar sehr geduldig gehandelt“, so der GdP-Sprecher. „Es verbietet sich jede Skandalisierung. Es liegt weder ein ‚Gewaltausbruch‘ vor noch ein Grund, ‚schockiert‘ zu sein.“
Der Sprecher weiter: „Es wurde absolut verhältnismäßig auf der untersten Eingriffsschwelle gehandelt, es gab weder Schläge noch Pfefferspray oder sonstigen Hilfsmitteleinsatz. Wenn eine Person sich erst der Polizeikontrolle entzieht und dann demonstrativ einer Polizeianordnung zur sofortigen Wiederausreise mehrfach widersetzt, sind die Beamten zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme mit einfacher körperlicher Gewalt berechtigt und auch gesetzlich verpflichtet. Eine Einreiseverweigerung ist auch in Schengen-Zeiten keine Wahloption für Ausländer, ob sie Lust darauf haben, ihr nachzukommen oder lieber die deutschen Polizeibeamten ignorieren. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder nach Laune entscheidet, ob er einer Polizeiverfügung nachkommen will oder nicht? Alle Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Polizei das geltende Recht auch umsetzt, verhältnismäßig und mit Geduld, aber eben auch konsequent. Die Bürger wollen mehrheitlich nicht, dass die Polizei von einigen wenigen zum Hans Wurst gemacht wird.“, heißt es von der Polizei weiter.
Abschließend fordert die Gewerkschaft ein, dass der Anwalt des Franzosen ein Gericht einschalten soll, um den Vorgang überprüfen zu lassen.
Der franzose räumte ein, sich „teilweise der Kontrolle entzogen“ zu haben. Gründe für sein Verhalten wurden nicht genannt. Dennoch erwäge er eine Anzeige. Er hat nach SR-Angaben bereits einen Saarbrücker Anwalt kontaktiert.