Der ZKE weist darauf hin, dass Herbstlaub durch Regen zur Gefahr für Fußgänger werden können. Daher ist regelmäßiges Kehren und Beseitigen von Laub unerlässlich und in Saarbrücken Bürgerpflicht. Gullis sollten von Laub freigehalten werden. Als Tipp empfiehlt der ZKE das Kompostieren im eigenen Garten – mit Vorteilen für Tiere!
Gemäß der städtischen Reinigungssatzung sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Bereiche vor ihren Häusern selbst zu reinigen, wenn nötig, mehrmals täglich. Das gilt für alle Bereiche, für die der ZKE nicht zuständig ist.
Dabei sollen Gullis unbedingt von Laub freigehalten werden, wie Simone Stöhr, ZKE-Werkleiterin, erklärt:
„Laub, das in die Rinnsteine und Gullys gelangt, kann die Straßeneinläufe verstopfen. Das führt dann dazu, dass Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann und unter Umständen in angrenzende Gebäude gelangt. Auch auf Privatgrundstücken ist es deshalb wichtig, dass die Regeneinläufe frei von Laub bleiben.“
Im Garten kompostieren
Der ZKE empfiehlt, das Laub im eigenen Garten zu kompostieren. Dort können Laubhaufen z.B. Igeln als Unterschlupf und Winterquartier dienen. Auch als Frostschutz für Pflanzen kann Laub verwendet werden.
Alternativ kann Laub über die Biotonne entsorgt werden.
In der Biotonne fallen Kosten von 18 Cent pro Kilogramm an. An den Annahmestellen sind die Gebühren nach Volumen gestaffelt. So kostet zum Beispiel die Abgabe eines mit Laub gefüllten Sacks bis 125 Liter Volumen einen Euro.
Die Wertstoffzentren in der Wiesenstraße 20 und Am Holzbrunnen 4 haben montags bis mittwochs von 9 bis 16.45 Uhr, donnerstags und freitags von 9 bis 17.45 Uhr sowie an Samstagen von 8 bis 13.45 Uhr geöffnet. Die Grünschnittannahmestelle im Bauhof Brebach und die Wertstoffinsel Dudweiler in der Schlachthofstraße sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 16 bis 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Die Kompostieranlage in Gersweiler hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
Wir haben zum Thema Laub auch einen Artikel verfasst, den Sie hier nachlesen können.
Hintergrund
Für die Reinigung der Gehwege und der Straßen sind die Anlieger und nur in bestimmten Fällen der ZKE zuständig. Die Grundstückseigentümer müssen selbst dafür sorgen, dass das Laub auf der Straße, dem Gehweg und im Rinnstein entfernt wird. Dazu zählen auch Plätze, Parkflächen, Haltestellen, Radwege sowie Fußgängerunterführungen. Nur bei Gehwegen, Straßen und Flächen, die im Straßenverzeichnis der städtischen Reinigungssatzung entsprechend gekennzeichnet sind, übernimmt der ZKE die Reinigung. Eine Übersicht der Straßen und Gehwege, die vom ZKE gereinigt werden, gibt es unter www.zke-sb.de/strassenliste
Bildquellen
- Kehrpflicht: ZKE