Ab 01. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 können Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken Anträge für den Windelbonus für das Jahr 2018 stellen. Der Bonus wurde um fünf Euro erhöht.
Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 55 Euro für Inkontinenzpatienten. Gegenüber dem Vorjahr hat die Landeshauptstadt den Bonus um jeweils 5 Euro erhöht.
Betroffene Personen müssen dem Antrag ein ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, sofern dem Bürgeramt noch kein solches Attest vorliegt. Außerdem muss der Antragssteller in Saarbrücken mit erstem Wohnsitz gemeldet und in privaten Haushalten leben.
Dann wird der Beitrag für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
Entsprechende Vordrucke für die Anträge gibt es vor Ort bei den Bürgerämtern oder im Internet unter www.saarbruecken.de/windelbonus. Auf der Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter sind im Internet unter www.saarbruecken.de/buergeraemter zusammengefasst.
Bildquellen
- Rathaus St. Johann: Landeshaup tstadt Saarbrück en