In der Stadtratssitzung von Mittwoch, 20.12. beschloss der Stadtrat eine Erhöhung der Grundsteuer B. Auch die Kostenpauschale für Stadtratsmitglieder wurde verabschiedet.
Zum 01. Januar 2018 steigt die Grundsteuer B von 380 Prozentpunkten auf 460 Prozent. Begründet wurde diese Maßnahme mit der Einhaltung der geforderten Defizit-Obergrenze.
Wie jeder weiß, ist die Stadt Friedrichsthal verpflichtet, die Auflagen der Landesregierung einzuhalten, um auch zukünftig die KELF-Finanzspritzen (Kommunalen Entlastungsfonds) zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds. Einfach ausgedrückt, müssen Stadtverwaltungen, die diese Mittel beziehen auf der einen Seite Sparen, auf der anderen Seite Einnahmen erhöhen.
Nadine Klein (FDP) sprach sich nach dem Artikel der SZ gegen Steueranhebungen aus, die SPD Fraktion verabschiedete sich von der Überlegung, Stufenweise den Grundsteuerbetrag anzuheben und verabschiedete mit den Stimmern der Grünen die Erhöhung in einem Schritt.
Die CDU Fraktion wollte diesen Weg nicht mitbestreiten und stimmten wie Nadine Klein von der FDP dagegen.
Der neue Hebesatz von 460 solle für den Doppelhaushalt 2018/2019 gelten.
Keine Änderungen hingegen erwarten die Friedrichsthaler Gewerbetreibende: Die Gewerbesteuer bleibt unangetastet. Man verwies darauf, dass Friedrichsthal hinter Saarbrücken bereits über die höchsten Gewerbesteuersätze im Saarland verfüge.
Ebenfalls durchgewunken wurden bei Gegenstimme von Nadine Klein (FDP) hingegen die Anpassung der Kostenpauschale für Stadtratsmitglieder von 50€ /Monat auf 70€ /Monat sowie die Erhöhung des Sitzungsgeldes von 15 auf 20 Euro.
Begründet wurde die Erhöhung (nach knapp 20 Jahren) mit dem Wertverlust durch Inflation. Klein begründete Ihre „Neinstimme“ ausdrücklich mit der beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer.
Grubenwasseranstieg – Einstimmigkeit bei allen Beteiligten
Einstimmig wurde die Stellungnahme gegen den geplanten Grubenwasseranstieg gefasst. Aufgrund der Trinkwasserversorgung aus dem Spiesermühltal ist die Stadt Friedrichsthal von den Plänen unmittelbar betroffen und so lange eine Gefährdung für Mensch, Tier und Natur in Bezug auf Trinkwasserschutz, Gasaustritt, Erschütterung oder ähnliches nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne, komme für Friedrichsthal eine Zustimmung nicht in Betracht.