Vor einer möglichen Abzockmasche in Zusammenhang mit Telefongebühren, die über die jeweilige Telefonrechnung des Nutzers an einen Fremdanbieter abgeführt werden, wird durch die Seniorensicherheitsberater der Stadt Friedrichsthal und der Polizei gewarnt.
Wie bei der 71-jährigen Frau in Erfahrung gebracht wurde, hat diese im April 2020 bei einem privaten Fernsehsender im Rahmen einer Telewerbung zwei kostenlose Alltagsmasken in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestellt.
Im Rahmen des Telefonates mit der hinterlegten Hotline gab die 71-Jährige ihre persönlichen Daten preis. Die Alltagsmasken wurden auch kostenneutral geliefert. Allerdings war der Frau nicht bewusst, dass sie mit ihrem Anruf einen kostenpflichtigen Vertrag mit monatlich anfallenden Gebühren, welche an einen Fremdanbieter über ihre Telefonrechnung abgeführt wurden, abgeschlossen hatte.
„Sollten Sie auf ihrer Telefonrechnung solch fragwürdige Positionen finden, sollten Sie dem Telefonanbieter korrekt mitteilen, welche Rechnungsposition unberechtigt ist und die Rechnung gegebenenfalls um den besagten Betrag kürzen“, raten die Seniorensicherheitsberater. Die betreffende Position muss außerdem unbedingt beim eigentlichen Rechnungssteller reklamiert werden. Diese Anschrift findet sich auf der jeweiligen Telefonrechnung unter der Position „Beträge anderer Anbieter“.
Weiterhin sollte man in diesem Zusammenhang vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich rechtswirksamen Vertrag anfordern und ggf. diesen „behaupteten“ Vertrag vorsorglich widerrufen oder anfechten. Weitergehende Hinweise zu dieser Thematik sind über die Seniorensicherheitsberater und die Polizei in Friedrichsthal zu erhalten.