Demnach beschloss der Stadtrat die für die nächsten drei Jahre geltende Gebührenverordnung. Die Verwaltung erläuterte, dass ein starker Wandel in der Nachfrage der Beerdigungsformen festzustellen sei. Es sei ein starker Rückgang der Nachfrage nach Sargbeisetzungen bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Urnenbeisetzungen festzustellen. Dies beeinflusse die Gebührenstruktur.
Weiterhin beschloss der Stadtrat die Bildung eines Notausschusses, um in außerordentlichen Notsituationen in geringerer Besetzung Beschlüsse fassen zu können.
Zuletzt informierte die Stadtverwaltung über die zukünftige Verkehrsüberwachung in Friedrichsthal. Demnach wird die Stadt Sulzbach im Friedrichsthaler Stadtgebiet im Jahr 2021 mindestens 20 Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen. Da die Verwarngelder bei der Stadt Sulzbach verbleiben, entstehen keine Kosten für die Stadt Friedrichsthal.
Außerdem informierte die Verwaltung darüber, dass seit Wiederinbetriebnahme der beiden stationären Blitzer innerhalb eines Monats rund 1300 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden.
Über die erneute Anschaffung eines Enforcement Trailers, also eines „Blitzeranhängers“ soll im Laufe des Jahres diskutiert werden. Hier seien, so Bürgermeister Schultheis, die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht geklärt.
In anderen umliegenden Städten und Gemeinden sind diese Geräte seit Anfang 2020 wieder in Betrieb.