Da die Verwaltungsspitze der Stadt Friedrichsthal die Neuanschaffung des seit 2019 gerichtlich außer Betrieb gesetzten mobilen Blitzers verweigerte, schloss Bürgermeister der Stadt Friedrichsthal, Rolf Schultheis, eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Sulzbach.
Deren kommunaler Ordnungsdienst sollte ab 01.01.2021 die Verkehrsüberwachung in der Stadt übernehmen. Hierfür wurden mindestens 20 Messungen pro Jahr angesetzt, Kosten entstünden der Stadt Friedrichsthal nicht, alle Einnahmen gingen dafür jedoch auch an die Stadt Sulzbach, so der Bürgermeister a.D.
Mitte März dann die Ernüchterung: Ein Rückruf der Herstellerfirma „Leivtec“ machte die Runde. Darin heißt es: „Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.“
Diese Aussage wurde uns von Leivtec-Geschäftsführer Manfred Borsch auf Anfrage bestätigt. Dies hat zur Folge, dass die mobilen Überwachungseinrichtungen im Saarland stillgelegt wurden. Nach Regio-Journal-Recherchen fanden wir heraus, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt außer Betrieb gesetzte Gerät auch in Sulzbach eingesetzt wird. Auf Anfrage bestätigte uns dies die Pressesprecherin der Stadt. Auch, dass die Messungen in Sulzbach, Friedrichsthal und Quierschied eingestellt wurden.
Auswirkungen auf die geschlossene Partnerschaft mit den Partnern der Nachbarkommunen soll es jedoch nicht geben. Ein Passus im Vertragswerk sagt: „Die Stadt Sulzbach/Saar führt Messungen des fließenden Verkehrs auf dem Gebiet der Gemeinde Quierschied und Stadt Friedrichsthal durch, soweit nicht exogene Umstände eine Messung unmöglich machen.“ Die Folge: Es gibt bis auf Weiteres keine mobile Verkehrsüberwachung durch den kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Sulzbach.
Anders ausgedrückt: Die geschlossene Vereinbarung zur Überwachung des Verkehrs in Friedrichsthal ruht.
Aus Sicht eventuell „geblitzter“ Personen durch den Kommunalen Ordnungsdienst ist die Sachlage jedoch eindeutig, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf Regio-Journal-Anfrage bestätigt: „Bei Messfehlern darf die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gegen die betroffenen Autofahrer verwertet werden und das Bußgeldverfahren ist einzustellen. Zig Tausende Autofahrer dürfen deshalb darauf hoffen, dass ihre Bußgeldbescheide kassiert werden. Eine Einstellung ist für mich hier wahrscheinlich. Daher sollten Geblitzte immer (!) ihre Bußgeldbescheide anwaltlich prüfen lassen und die Messwerte hinterfragen“.,
Da das Gerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt veranlasst, außer Betrieb genommen wurde, werden die Bußgeldverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nichtig.
Für Friedrichsthal heißt dies: Statt der gewonnenen Verkehrssicherheit sind die Geräte aus rechtlichen Gründen erneut außer Betrieb. Dies konnte die Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht wissen. Doch anstatt sich durch die Kooperation eine „Basisüberwachung” zu sichern, steht man wieder „Auf Anfang”. Viel Arbeit also für den neuen Bürgermeister in Sachen Verkehrsüberwachung.
Übrigens: Nicht betroffen sind hingegen die stationären Blitzer. Diese wurden durch Kontaktschleifentechnik erweitert und liefern zuverlässige Ergebnisse.
Bildquellen
- Leivtex XV3: Leivtec