Das „Blitzer-Urteil“ des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs lässt zahlreiche Menschen „jubeln“: Messungen, die mit dem Typ „TraffiStar S350“ von Jenoptik durchgeführt werden, sind nicht verwertbar. Jenoptik kritisierte das Urteil auf unsere Nachfrage scharf. Bis zum Softwareupdate des Herstellers wird in Friedrichsthal nicht mehr geblitzt.
Der Hersteller betont in seiner Stellungnahme, dass die Messtechnik zuverlässig und korrekt funktioniere. Auch erfülle das Gerät alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung. Die Zulassung für das Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wird, so Jenoptik weiter, durch das Urteil nicht aufgehoben.
Gleichzeitig äußerte sich der Hersteller kritisch gegenüber dem Urteil:
„Wir halten das Urteil für nicht richtig. Es setzt ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof stellt auch nicht in Frage, dass die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren darstellt und technisch einwandfrei funktioniert. Zudem gilt das Urteil nur im Saarland. Es gibt aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten.“
Jenoptik
Der Hersteller wird, so bestätigte die Presseabteilung, noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ein Software-Update vorlegen, dass die Kritikpunkte aus dem Urteil behebt.
Werden die Messgeräte abgeschaltet?
Aus Sicht von Jenoptik besteht hierzu kein Grund:
„Die Zulassung für den Laserscanner S350 wird durch das Urteil vom 5. Juli 2019 nicht aufgehoben. Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt. Die im Einsatz befindlichen Messgeräte vom TraffiStar S350 verfügen über eine gültige Baumusterprüfbescheinigung der PTB bzw. sind gültig konformitätsbewertet.
Es gibt aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Anlagen vom Typ TraffiStar S350 abzuschalten, die nachweislich zur Senkung von Unfallzahlen und damit einhergehenden Unfallopfern dienen.
Im Rahmen des Verfahrens am Saarländischen Verfassungsgerichtshof wurde nicht die Korrektheit der Messung durch unser Lasermesssystem TraffiStar S350 angezweifelt. Der klagende Verkehrsteilnehmer sah aber eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da er den Standpunkt vertritt, den ausgegebenen Messwert nicht ausreichend nachprüfen zu können. Zu diesem Sachverhalt gab und gibt es gegenteilige Ansichten, die von Gerichten, Gutachtern, Herstellern und der PTB vertreten werden.“
Jenoptik
Bundesweit sind ca. 750 dieser Anlagen im Betrieb.
Nach unseren Informationen haben einige Städte die Geräte außer Betrieb genommen. Auch die Stadt Friedrichsthal verwendet drei dieser S350 Laser-Messgeräte. Alle Geräte wurden bis zur Lieferung des Updates außer Betrieb genommen.