Der Bescheid des Vorjahres gilt weiter, sofern keine Veränderungen erfolgten, teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Verwaltung bittet um Einhaltung der Zahlungstermine und nicht auf einen Bescheid für das Jahr 2021 zu warten. „Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Da es sich dabei um einen Mehrjahresbescheid handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (Neubewertung, Verkauf, Hebesatzänderung, …) ergeben“, so die Stadtverwaltung.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse gebeten, die entsprechenden Termine unbedingt einzuhalten und die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen.
Die Entscheidung, einen Mehrjahresbescheid auszustellen, ist vor dem Hintergrund des immensen Druckaufkommens und der hohen Postgebühren zu sehen.
Die Verwaltung bittet in Anbetracht allgemeiner Sparbemühungen die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege um Verständnis.