Information bzgl. Streupflicht & Winterdienst

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Die Stadt Friedrichsthal informiert über Streupflichten & Winterdienst. Bitte beachten Sie die Hinweise um für den kommenden Winter gerüstet zu sein.

Die wesentlichen Punkte, die die Streupflicht der Bürgerinnen und Bürger betreffen, haben wir hier zusammengefasst:

  1. Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,00 m (soweit die Örtlichkeit dieses zulässt) an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr von Schnee- und Eisglätte freizuhalten. An Sonn- und Feiertagen besteht die Räum- und Streupflicht ab 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

    Bitte beachten Sie, dass Schnee und Eis auf keinen Fall auf der Straße abgelagert wird.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke und betrifft auch Eigentümer noch unbebauter Grundstücke.

    Hydranten der städtischen Wasserversorgung dürfen nicht mit Schnee und Eis überdeckt werden. Ebenso sind die Straßenentwässerungen freizuhalten. Von den Grundstücken dürfen Eis und Schnee nicht auf den Gehwegen und Fahrbahnen abgelagert werden.

  2. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege wie unter 2. aufgeführt mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu bestreuen.
    Die Streuung ist zu wiederholen, soweit durch nachfolgenden Schneefall oder Glättebildung die Wirkung der abstumpfenden Mittel aufgehoben wird.

    Ätzende Stoffe dürfen zum Abtauen nicht benutzt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden. Auch Salz enthaltender Schnee darf auf diesen nicht abgelagert werden.

  3. Der Inhalt der von der Stadt aufgestellten Streubehälter ist ausschließlich für die Streuung auf städtischen Flächen vorgesehen.

  4. Bei Schnee- und Eisglätte werden die Straßen mit überörtlicher Bedeutung vom Baubetriebshof der Stadt Friedrichsthal vorrangig geräumt und mit abstumpfenden Mitteln bestreut. Erforderlichenfalls wird dies mehrmals täglich durchgeführt.

    Die Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen sowie die Wohnstraßen werden im Anschluss daran geräumt und mit abstumpfenden Mitteln bestreut.
    Je nach Dringlichkeit und wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern, wird dies mehrmals täglich durchgeführt.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass bei extremen Wetterbedingungen auch die Streufahrzeuge nur schwer jeden Bereich anfahren können. Auch wird um Verständnis gebeten, dass im Zuge der Räumung wieder Schneemassen in den Randbereich der Bürgersteige befördert werden kann.

Zu guter Letzt bittet die Stadtverwaltung, dass Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Gerade während der Winterperiode ist es notwendig, den Räumfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Daher wird dringend darum gebeten, die Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

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