Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 16. Februar 2022 unter www.friedrichsthal.de oder per Scan des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief möglich.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der Zeit vom 14. bis 18. Februar 2022 an die Wählerinnen und Wähler verschickt.
Soweit kein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt wurde, ist ein entsprechendes Ausweisdokument bei der Beantragung der Briefwahlunteralgen vorzulegen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros der Stadt Friedrichsthal sind wie folgt:
- Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Freitag, den 25.03.2022 (2 Tage vor der Wahl)
- 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Am 28. Februar 2022 (Rosenmontag) ist das Briefwahlbüro geschlossen.
Für den Zugang des Rathauses gilt die 3G-Regel. Somit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ins Briefwahlbüro im Rathaus. Zusätzlich geltenden die „Corona- Abstands- und Hygienevorschriften“.
NEU bei der Landtagswahl Die Stadt Friedrichsthal versendet dieses Jahr die Wahlbenachrichtigung in Form eines BRIEFES (statt per Karte). Zudem befindet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ein QR-Code. Durch einscannen des Codes (per Smartphone oder Tablet) gelangt man direkt zum Online-Antrag. Bei Fragen, wenden sie sich bitte an: wahlamt@friedrichsthal.de oder unter 06897/8568-120
Friedrichsthal, den 24. Januar 2022
Der Bürgermeister In Vertretung
P. Bickelmann
Bildquellen
- Rathaus Friedrichsthal: Regio-Journal