Das Saarländische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer „Traffistar S350“ von Jenoptik nicht verwertbar sind, da das Gerät nicht alle Messdaten speichert. So sei keine korrekte Prüfung nachträglich möglich. Der Traffistar S350 wird nicht nur in stationären „Säulen“ eingesetzt, sondern auch in mobilen „Blitzeranhängern“.
Zwar speichert der Traffistar S350 Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung, nicht aber, wo sich das „geblitzte“ Fahrzeug zu den entsprechenden Zeitpunkten befindet.
Das Saarländische Verfassungsgericht bewertete, dass mit den vorhandenen Messdaten eine nachträgliche, sachverständige Überprüfung nicht mehr möglich sei und damit die Messungen nicht verwertbar sind.
Geklagt hatte ein Autofahrer, der mit dem genannten Blitzermodell innerorts (am 17.06.2016 um 16:44 in Friedrichsthal) mit 27km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt wurde. Der Verteidiger beantragte die Rohmessdaten in unverschlüsselter Form und der gesamten Messserie des Tattages sowie einer Kopie der Lebensakte des verwendeten Messgerätes.
Die saarländischen Richter folgten der Argumentation des Autofahrers, nachdem zuvor das Saarbrücker Amts- und das Saarländische Oberlandesgericht die Anträge ablehnten, da das Gerät eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hatte.
Das Verfassungsgericht hat nun drei Sachverständige angehört und dem Autofahrer in der Argumentation Recht gegeben. Ohne die Messdaten würden Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt. An dieses Urteil sind derzeit nur saarländische Gerichte gebunden.
Wie viele Blitzer dieser Art im Einsatz sind, ist nicht bekannt. Die Antwort von Jenoptik auf unsere Anfrage steht noch aus. Nach Angaben des SR sind im Saarland sechs stationäre Blitzer im Saarland betroffen, unter anderem in Neunkirchen.
Auch in mobilen Blitzern kommt der Traffistar S350 zum Einsatz, dies wurde uns bereits bei einer vorhergehenden Kommunikation mit Jenoptik bestätigt. Ob auch das von der Stadt Friedrichsthal angeschaffte Gerät von der Entscheidung betroffen ist, ist uns noch nicht bekannt.