Der Landkreis St. Wendel teilte am gestrigen Tag mit: „Die 7-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 50,46. Das bedeutet, dass der Landkreis nun als Risikogebiet eingestuft wird. Diese Einstufung gilt so lange, bis der Wert von 50 pro 100.000 Einwohner fünf Tage lang mit fallender Tendenz unterschritten wird.“
Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis St. Wendel kommen, keine Auswirkungen.
Einwohner des Landkreises St. Wendel, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, können sich bis zum 15. Oktober am Saarbrücker Testzentrum kostenlos abstreichen lassen. Die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten sind zu beachten. Für Personen, die im Landkreis St. Wendel Urlaub machen, gelten keinen besonderen Regelungen. Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten.
Private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen dürfen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen, in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig sind. Öffentliche Veranstaltungen, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen.
Der Landrat Udo Recktenwald im Kommentar
Unverändert bleibt folgende Regelung, wie der Landkreis mitteilt: Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.
Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.