Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang gemachten Erfahrungen bei den jüngsten Wahlen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz ist auch bei der im September anstehenden Bundestagswahl mit einem sehr hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen. Wegen des damit zwangsläufig verbundenen Rückgangs der Urnenwähler in den einzelnen Wahlbezirken wurde seitens der Landeswahlleitung empfohlen, zum Schutze des verfassungsrechtlich verbürgten Wahlgeheimnisses bei der Einteilung bzw. Anpassung einer bereits erfolgten Einteilung der Gemeinde in Urnen- und Briefwahlbezirke keine Wahlbezirke zu bilden, bei denen die Zahl der Wahlberechtigten unter 400 liegt. Auf diese Weise soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass auch bei einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung bei der Urnenwahl das Wahlgeheimnis im Wahlbezirk gewahrt bleibt.
Da die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk Marth derzeit lediglich 321 beträgt und somit eindeutig unter der empfohlenen Untergrenze liegt, hat sich die Kreisstadt St. Wendel aufgrund der Empfehlung der Landeswahlleitung entschlossen, den Wahlbezirk Marth für die anstehende Bundestagswahl mit dem Wahlbezirk Niederkirchen zusammenzulegen. Das Wahllokal für diesen Wahlbezirk wird im Kulturzentrum Niederkirchen eingerichtet.
Transparenzhinweis:
Bei dem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Stadt St. Wendel.