Wir berichteten umfassend über die Vorgänge an der Teufelsburg, wo eine gleichgeschlechtliche Hochzeit durch die Gemeinde Überherrn aufgelöst wurde. Am Morgen wurde uns eine anwaltliche Stellungnahme des Vorsitzenden Holger Zenner übermittelt, die wir an dieser Stelle unkommentiert und unbearbeitet veröffentlichen:
„Kritik und Gesprächsangebot zur Teufelsburg
Im Streit um die Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Hochzeitsgesellschaft hält der Vorsitzende der Fördergemeinschaft Teufelsburg Holger Zenner an seiner Kritik fest. Herr Zenner betonte, dass es für die Auflösung der Hochzeitsgesellschaft keine sachlichen Gründe
gab und das strittige Verbot von Übernachtungen in Zelten kein Grund gewesen sei, um 22:00 Uhr die gesamte Hochzeitsgesellschaft aufzulösen. Auch in der Vergangenheit seien dort Veranstaltungen mit Übernachtungen genehmigt worden. Sonst habe es hingegen keinerlei Auflagen oder zeitliche Beschränkungen gegeben. Die Gemeindebedienstete sei vor Ort klar über das Ziel hinausgeschossen.
Die von der Gemeinde und der Gemeindebediensteten geforderte Unterlassungserklärung, wonach Zenner nicht mehr den Vorwurf der Diskriminierung und der Homophobie erheben dürfe, ließ Zenner anwaltlich unter Verweis auf die Meinungsfreiheit und das weitreichende Recht auf Kritik an staatlichen Stellen zurückweisen.
Zugleich rief Zenner die Beteiligten auf, wieder zum Dialog zurückzukehren und eine Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und der Fördergemeinschaft zu schaffen. „Ich habe die Bürgermeisterin zu einem sommerlichen Burgspaziergang eingeladen, bei dem die Differenzen um die Hochzeitsfeier vom 17.07.2021 in einem persönlichen Gespräch ausgeräumt werden und wir uns über das gewaltige Potenzial für die zukünftige Nutzung dieses kulturellen und historischen Juwels austauschen können. Die Fördergemeinschaft mit ihrem breiten ehrenamtlichen Engagement steht dafür bereit.“, so Zenner.“
Bildquellen
- Teufelsburg Felsberg: Facebookseite Teufelsburg