Neben dem Bau der Schallschutzwände finanziert der Bund auch passive Maßnahmen wie den Einbau schalldichter Fenster und Lüfter an über 680 Gebäuden entlang der Strecke.
Ob ein Gebäude an der Strecke passiven Schallschutz erhält, wurde mithilfe eines schalltechnischen Gutachtens ermittelt. Werden an einem Gebäude die festgelegten Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten, besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Die betroffenen Eigentümer wurden in den letzten Tagen vom beauftragten Ingenieurbüro bereits angeschrieben.
Dreiviertel der entstehenden Kosten übernimmt der Bund, ein Viertel der Kosten werden vom Eigentümer getragen.
Merzig wurden in den letzten Jahren drei Schallschutzwände gebaut, zwei auf der Ostseite zwischen Bahnhof- und Trierer Straße und eine auf der Westseite entlang der Straße „Zum Wiesenhof“. Die Restarbeiten im Bereich Viehmarkt und Haltestelle „Mitte“ erfolgen in den nächsten Monaten. Im Ortsteil Besseringen soll der Bau von zwei Schallschutzwänden im kommenden Jahr erfolgen.
Auch in Beckingen steht der Baubeginn im Oktober dieses Jahres bevor. Vorarbeiten wurden bereits getätigt. Hier ist auf der Ostseite zwischen „Dillinger Straße“ und „Bahnhofsstraße“ eine über 810 m lange Schallschutzwand mit einer Höhe von 2,5 Metern vorgesehen.
Alle diese Maßnahmen sind Teil der „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“.
Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben.
Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.
Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.
Bildquellen
- Montage von passivem Schallschutz: DB AG/Lothar Mantel