Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat das generelle Verbot der Prostitution und dem Betreiben von Bordellen wegen der Corona-Pandemie aufgehoben. Das Gericht gab damit einem Antrag einer Bordellbetreiberin statt.
Die Antragstellerin begründete ihren Antrag damit, dass das generelle Verbot dazu führe, dass sexuelle Dienstleistungen in „unkontrollierte“ Bereiche verlagert würden, wodurch erhebliche Infektionsrisiken entstünden.
Auch sei das generelle Verbot mit Blick auf die Lockerungen und das aktuelle Infektionsgeschehen nicht mehr zu rechtfertigen.
Dieser Argumentation gab das Oberverwaltungsgericht statt und hat diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Auch verwies der Senat darauf, dass die betreffende Regelung unter den aktuellen Umständen eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit tangieren könnte.