Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Amtsblätter dürfen nicht über gesellschaftliche Dinge wie Feste oder Stadtgeschehen berichten. Das Urteil gilt für Gesamtdeutschland und wird kritisiert.
Der Entscheidung vorangegangen ist eine Klage der „Südwest Presse“ gegen das kostenlose „Stadtblatt“ in Crailsheim (Baden-Württemberg) (Akte: I ZR 112/17).
In dem Urteil heißt es wörtlich:
Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates. Je stärker die kommunale Publikation den Bereich der ohne weiteres zulässigen Berichterstattung überschreitet und bei den angesprochenen Verkehrskreisen – auch optisch – als funktionales Äquivalent zu einer privaten Zeitung wirkt, desto eher ist das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt.
Urteilsbegründung Bundesgerichtshof
Das Urteil ist für ganz Deutschland bindend. Damit gelten diese festgelegten Prinzipien auch für saarländische Amtsblätter.
Diese dürfen noch über alles informieren, was die Stadtverwaltung betrifft, aber redaktionelle Artikel über lokales, Vereine oder Sport bleibt zukünftig Sache der Lokalzeitungen.
Dies könnte nicht nur das Erscheinungsbild der offiziellen Amtsblätter verändern, sondern auch zu Einschränkungen im Onlinebereich führen.
Quelle: Gerichtsurteil Bundesgerichtshof