Man sehe weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf an dem von Gesundheitsminister Spahn (CDU) vorgelegten Papier zur Reform der Pflegeversicherung.
„Die Entlastungen von Heimbewohnern gehen nicht weit genug. Die Deckelung des Eigenanteils und eine Entlastung bei der Beteiligung an den Investitionskosten der Pflegeheime reichen faktisch in vielen Fällen nicht aus, um bei Heimunterbringung im Pflegefall Armut zu verhindern“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.
Positiv ist das Ziel, Pflegekräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach Tarif zu bezahlen. „Der Plan von Spahn, die private und betriebliche Pflegeversicherung zu stärken, ist für uns dagegen nicht zielführend“, so Otto.
In dem Spahn-Papier wird vorgeschlagen, den Pflegeanteil in der Heimbetreuung auf 700 Euro pro Monat und auf 36 Monate zu begrenzen. Eine Deckelung des Eigenanteils auf 700 Euro würde im Saarland eine durchschnittliche Entlastung von 378 Euro bedeuten. Im Saarland zahlen Pflegebedürftige derzeit rund 2.400 Euro für stationäre Pflege.
Zusätzlich zu den geplanten gedeckelten 700 Euro müssten die Pflegebedürftigen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen. Diese belaufen sich im Schnitt aber auf 872 Euro im Monat, rechnet die Arbeitskammer vor.
Hinzu kämen weiterhin die umgelegten Investitionskosten von derzeit 435 Euro. „Laut dem Spahn-Papier sollen die Länder zwar 100 Euro für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zahlen, um den Anteil an den Investitionskosten der Heime zu begrenzen. Das ist aber nicht ausreichend. Die Länder wurden bei Gründung der Pflegeversicherung aufgefordert, die Investitionskosten zu tragen. Die 100 Euro sind jedoch noch nicht einmal ein Viertel der bestehenden Kosten“, so Otto.
Positiv bewertet wurde hingegen das Vorhaben, künftig die Entlohnung der Pflegekräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend Tarif zur Voraussetzung für die Zulassung der Pflegeinrichtungen zu machen.
Die Arbeitskammer begrüßte auch die geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen in der häuslichen Pflege. Die Erstattung ambulanter Pflegesachleistungen, das Pflegegeld und die Tagespflege-Vergütung sollen Mitte 2021 um fünf Prozent angehoben werden. Danach sollen die Vergütungsbeträge einmal im Jahr an die Inflation angepasst werden. Zudem soll die Pauschale für bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro steigen, so die Arbeitskammer.
Kritisch sei, dass die private Pflegeversicherung und die betriebliche Pflegeversicherung stärker gefördert werden sollen. „Die Subventionierung sollte eher in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen, da – ähnlich wie in der Rentenpolitik – das Pflegerisiko sonst privatisiert wird“, sagt Otto abschließend.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes