Demnach gelten in Landkreisen, die nach der beim Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenz unter 100 liegen, weiterhin die im Rahmen des Saarland-Modells getroffenen Regelungen der Ampelstufe gelb .
In Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten zusätzlich die verschärfenden Regelungen der bundesgesetzlichen Notbremse in Kraft.
Was bedeutet dies für das Saarland?
Bei Inzidenz über 100 gilt:
- Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt.
- Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind bis 24:00 Uhr Personen, die alleine Sport treiben.
- Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Drogerie, etc.) ist die Kundenzahl an die Größe des Geschäfts anzupassen.
- Für den übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit einem negativen Testergebnis.
- Außengastronomie, Fitnessstudios, Solarien, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Theater müssen schließen
- Die Testpflicht gilt im Saarland, verschärfend zur Bundesregelung, weiterhin ebenfalls für Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.
- Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Kundschaft und das Personal eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Friseure und Fußpflege, wobei hier zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig ist.
- Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants ist untersagt. Lieferdienste und der sogenannte Fensterverkauf (letzteres nur bis 22 Uhr) bleiben allerdings weiterhin möglich.
- Institutionen und Einrichtungen zur Freizeit- und Kulturgestaltung müssen ebenfalls schließen.
- Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich. Kontaktloser Gruppensport im Freien ist für fünf Kinder bis 14 Jahre gestattet.
- Zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt.
Bei Inzidenz ab 150 gelten
- Oben genannte Regeln
- Kein Terminshopping mehr, Einzelhandelsgeschäfte sind zu schließen, Waren dürfen nur noch per „Click & Collect“ nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Davon ausgenommen sind Bereiche wie Lebensmittel, Getränke, Babyfachmärkte, Apotheken, Hörgeräteakustiker und Optiker, Drogerien, Sanitätshäuser, Kioske & Tankstellen, Tierbedarf, Gartenmärkte, Großhandel & Buchläden sowie Blumengeschäfte.
- Im Saarland gilt weiterhin der Nachweis eines negativen tests bei Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten.
Bei Inzidenz ab 165 gelten:
- Die zuvor genannten Regeln und zusätzlich
- Präsenzunterricht wird nach drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 am übernächsten Tag ausgesetzt. Unterricht findet dann im Homeschooling statt.
Das sagen Hans & Rehlinger
Ministerpräsident Tobias Hans: „Auch unser Saarland-Modell hatte eine klare Notbremse, die sich allerdings nicht rein an der Inzidenz orientiert, sondern auch andere wichtige Faktoren in den Blick nimmt. Der Bund hat jetzt einen einheitlich anderen Rechtsrahmen geschaffen, der auch im Saarland gilt. Dennoch halten wir auch weiterhin an unserem Modell fest – das Saarland-Modell ist ein langfristig angelegtes Management-Modell, mit dem wir die Corona-Pandemie nachhaltig kontrollieren werden. Die Anreize zum Testen sind ein Schlüssel in der Pandemiebekämpfung.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland hat schnell gehandelt und die Verordnungslage an die Gesetzgebung des Bundes angepasst. Ab Samstag gelten bundeseinheitliche Regeln bei festgelegten Inzidenzen. Hoffentlich schafft das wenigstens mehr Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist an uns allen, mit Vorsicht und der Einhaltung der Regeln dafür zu sorgen, dass das Infektionsgeschehen schnell wieder runtergeht und Öffnungen von Geschäften und der Gastronomie wieder möglich werden. Wir müssen den Wettlauf zwischen dem Impfen und der Mutationsgefahr gewinnen. Impfen, Testen und große Vorsicht sind der schnellste Weg raus aus der Pandemie.“
Blick in die Landkreise
Im Saarland haben die Bundesnotbremse einschneidende Folgen. Stand heute liegen nach RKI-Angaben, die für die Bewertung der Situation im Saarland maßgebend sind, nur zwei Landkreise unter einer Inzidenz von 100: Die Landkreise Merzig-Wadern und der Saarpfalz-Kreis.
Dort würden die Maßnahmen der Corona-Ampel „Gelb“ des Saarland-Modells weiter gelten.
In den Landkreisen St. Wendel (127,6) , Saarlouis (133,3) und Neunkirchen (146,9) würden die verschärften Maßnahmen „ab 100“ gelten.
Im Regionalverband Saarbrücken (228,8) stünde kurz vor Schulschließungen.
Land verkürzt Alkoholausschank
Neben den Regeln der Bundesregierung hat das Saarland auch die Regelungen der Ausschankverordnung angepasst. So wurde beschlossen, dass im Bereich der Außengastronomie eine Bewirtung ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz erfolgen darf und To-Go Getränke oder Essen nicht in unmittelbarer Nähe der ausgebenden Stelle konsumiert werden dürfen. Zudem wurde das Alkohol-Ausschankverbot von 23 Uhr auf 22 Uhr herabgesetzt.
Dies könnte eine direkte Reaktion auf die Party-Bilder vom St. Johanner Markt in Saarbrücken sein.
Das Bundesinnenministerierum hat eine FAQ mit weiteren Fragen veröffentlicht