Das waren 16,7 Prozent weniger als im Juli 2019, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.
Ein Grund dafür ist laut den Statistikern, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zum 1. März 2020 ausgesetzt wurde. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im diesjährigen Juli im Wirtschaftsbereich Handel mit 228 Fällen (Juli 2019: 253). Unternehmen des Baugewerbes stellten 204 Insolvenzanträge (Juli 2019: 295). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 182 (Juli 2019: 184) und im Gastgewerbe 154 (Juli 2019: 185) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen stiegen nach Angaben der Amtsgerichte im Juli 2020 auf 3,9 Milliarden Euro. Im Juli 2019 hatten sie noch bei 2,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass in dem diesjährigen Juli mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten. Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 5.645 übrige Schuldner im Juli Insolvenz an. Das waren 28,4 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4.024 Insolvenzanträge von Verbrauchern (-30,1 Prozent gegenüber dem Juli 2019) sowie 1.268 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen. Auch für den September zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits im Juli und August eine deutliche Abnahme an Verfahren, so die Statistiker. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 34,5 Prozent.