Das teilten die Sender am Dienstagnachmittag unabhängig voneinander mit. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei „nicht mehr gesichert“, hieß es beispielsweise in einer Mitteilung der ARD. Zuerst hatte das ZDF am Nachmittag den Gang nach Karlsruhe angekündigt.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den bisherigen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro ab 2021 auf 18,36 Euro anzuheben. Es wäre die erste Beitragserhöhung seit 2009. Eskaliert war der Streit darüber zuletzt in Sachsen-Anhalt. Dort waren CDU und AfD im Landtag gegen eine Erhöhung und wollten den neuen Staatsvertrag deswegen ablehnen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog den entsprechenden Staatsvertrag ganz zurück, um zu verhindern, dass CDU und AfD im Parlament gemeinsame Sache machen.
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Ich bedauere das Ergebnis“
Auch die ARD kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu werden. „Damit ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nicht mehr gesichert, die von der unabhängigen Kommission KEF in einem aufwändigen Verfahren ermittelt wurde“, teilte die ARD in einer Stellungnahme mit.
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage zurückgenommen hat. Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.“
Was bedeutet die Entscheidung Sachsen-Anhalts?
Ohne Zustimmung des Landes kann der neue Rundfunkstaatsvertrag nicht in Kraft treten. Somit gibt es auch keine Beitragserhöhung. Die Rundfunkabgabe bleibt damit bei vorerst 17,50 Euro pro Monat. Ohne die 86 Cent Erhöhung fehlen den ARD-Sendern, dem ZDF sowie dem Deutschlandradio insgesamt jährlich 381 Millionen Euro zur Deckung des Finanzbedarfs.
Betroffen sind alle Sendeanstalten in Deutschland. Besonders bei den beiden ARD-Sendern Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen dürfte es schnell knapp werden. Diese sind vom ARD-internen Finanzausgleich abhängig, also von Transferzahlungen der „reicheren“ Sender. Das nun blockierte Gesetz enthält dafür eine Neuregelung, die nun auch nicht in Kraft treten kann.
Es gilt als potenziell möglich, dass der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen unter diesen Umständen im nächsten Jahr pleite sein könnten. Das Saarland und Bremen müssten laut Gesetz Geld beisteuern, um den Betrieb aufrecht zu halten.
Hintergründe zum Vorgang: Haseloff (CDU) stoppt Gebührenerhöhung