Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage der FDP hervor, über die der „Tagesspiegel“ berichtet (Donnerstagsausgabe). Demnach haben sich allein seit dem Karlsruher Urteil Ende Februar mehr als 50 Sterbewillige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn gemeldet.
Auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einem erklärten Gegner der Sterbehilfe, werden sämtliche Anträge abgelehnt. Spahns Haltung könnte jedoch bald unter Druck geraten: Wie das Kölner Verwaltungsgericht auf Anfrage der Zeitung bestätigte, haben im Juni erstmals zwei Antragsteller ein gerichtliches Eilverfahren gegen die Ablehnung angestrengt. Eine erste Entscheidung dazu könnte bereits in den nächsten Wochen fallen. Der Minister werde „kurzfristig Farbe bekennen müssen“, erwartet die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr.
Wenn die anhängigen Klagen entschieden seien, könne Spahn sich „nicht mehr hinter der Behauptung verstecken, er wolle erst einmal laufende Verfahren abwarten“.