Das berichtet die Tagesschau und beruft sich auf ein vorliegendes Eckpunktpapier des ARD-Hauptstadtstudios aus dem Justizministerium.
Demnach sieht das Papier vor, dass Geimpfte und von Covid-19 Genesene Menschen von Beschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden und „Erleichterungen im Alltag“ zurückerhalten sollen.
Das Papier soll im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Impfen besprochen werden. In der Bundesregierung sei es bereits abgestimmt.
Die nächste Konferenz findet am kommenden Montag statt.
Geimpfte und Genesene „besser als negativ getestete stellen“
Die Tagesschau zitiert aus der Vorlage: „Es ist nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete. Folglich ist überall dort, wo bereits ein negativer Antigentest für eine Erleichterung im Hinblick auf oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen als ausreichend erachtet wird, die Erleichterung oder die Ausnahme auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen.„
Geimpfte sowie Genesene könnten offenbar auch zum Teil bessergestellt werden als durch Antigentest negativ getestete Personen.
Daraus ergebe sich jedoch „kein Anspruch auf bestimmte Öffnungen, z.B. von Schwimmbädern oder Museen“.
Erleichterung bei Ausgangssperren und Kontakten möglich
Laut dem Bericht sind etwa Erleichterungen für den Bereich Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Dies soll insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime gelten.
Auch im Bereich Ausgangsbeschränkungen und beim Reisen sollen Ausnahmen vorgesehen werden.
„Weniger eingreifende Schutzmaßnahmen“ wie etwa Abstandsgebote sowie das Tragen von Masken soll für Geimpfte jedoch weiter gelten.
Besonders betont wird in dem Papier, dass es „nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe„.
Wie werden die Personengruppen definiert?
Als „Genesen“ gelten sollen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes, positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Der Nachweis von Sars-CoV-2-Antikörpern sei nicht ausreicehnd.
Als „Geimpfte“ gelten: „Personen, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen vollständigen Impfschutz mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen verfügen. Das bedeutet je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen“.
„Bei Genesenen reicht nach dem Ablauf von sechs Monaten, innerhalb derer sie wie Geimpfte behandelt werden können, nach den Empfehlungen der STIKO bereits eine Schutzimpfung aus.“
Lambrecht: „Das ist kein Privileg, sondern Gebot der Verfassung“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“
Dies sei „kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung„, so Lambrecht weiter.
Außerdem verwies Lambrecht auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, in dem die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt wurde, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“.
Daher sei es wichtig, diese Fragen auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu erörtern.
Geimpfte Menschen fragten sich, welche „Freiheiten“ sie zurückbekämen. Daher sei dies keine theoretische Frage mehr, sondern die Politik müsse nun praktische Antworten geben.