Das Verbot gelte in Schleswig-Holstein ab Freitag, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwochnachmittag nach der Schaltkonferenz der Länderchefs mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). In Hotels übernachten dürfen demnach nur Personen, die einen negativen Corona-Test vorlegen.
Dieser dürfe höchstens 48 Stunden alt sein. Pendlerverkehr und Familienbesuche seien von dieser Regelung ausgenommen, so Günther. Wie das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet, machen vier Bundesländer dabei nicht mit: Niedersachsen, Hamburg, Thüringen und Berlin.
Verbot gilt bundesweit
Die Länder haben ein sogenanntes Beherbergungsverbot für Urlauber, die aus inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen kommen, beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, heißt es aus Teilnehmerkreisen nach Angaben der Süddeutschen Zeitung. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält unterdessen innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote für wenig sinnvoll. „Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.“
Außerdem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Risikogebiete reisen, so Lauterbach weiter. Zuvor hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) für einheitliche Regeln geworben.
Ersten Informationen zu Folge sollen mit negativen Coronatests Beherbergungen möglich sein. Diese könnten nur durchgeführt werden, wenn „regionale Testkapazitäten vorhanden sind“, heißt es offenbar in dem Beschlusspapier.
Bayern kündigt Beherbergungsverbot aus Hotspots an
Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots angekündigt. Söder sagte auf Twitter: „Wer aus einem Risikogebiet kommt und hier Urlaub machen will, benötigt einen negativen Corona-Test – sonst gilt ein Beherbergungsverbot. Dies betrifft auch Berliner Bezirke, die wegen hoher Infiziertenzahl Risikogebiete sind.“