Das teilten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend mit. Corona-Hilfen für den Mittelstand, wie die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Zuschüsse zu den Betriebskosten, sollen bis zum Jahresende 2020 verlängert werden.
Außerdem sprach CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer von einer Einigung auf eine Wahlrechtsreform. Demnach soll schon für die Bundestagswahl 2021 „mit einer entsprechenden Dämpfungsmaßnahme dem ungehinderten Aufwachsen des Bundestages entgegengetreten werden“, die eigentliche Wahlrechtsreform solle dann 2025 umgesetzt werden. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ergänzte, dass bis dahin eine Wahlrechtskommission über Themen wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre sprechen solle. Bis Mitte 2023 sollten entsprechende Empfehlungen vorliegen.
Die Koalitionsspitzen waren am Nachmittag im Kanzleramt zusammengekommen.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 31.12.2021
Das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Auch die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang sollen weiter beibehalten werden. Weiterhin werden die betroffenen Unternehmen zusätzlich entlastet, denn die Bundesagentur für Arbeit wird bis zum 30.06.2021 die Sozialbeiträge in voller Höhe übernehmen.
Weitere Beschlüsse
Die staatliche HIlfe für „besonders belastete Unternehmen“ soll bis Ende 2020 verlängert werden. Das Kinderkrankengeld soll für Elternpaare für fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zehn Tage gewährt werden. Eltern erhalten üblicherweise pro Jahr zehn freie Arbeitstage zur Pflege erkrankter Kinder. Diese Tage werden dadurch fast verdoppelt. Die Regelung gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
Lockerungen im Insolvenzrecht
Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht, die beschlossen wurden, um eine Pleitewelle zu verhindern, soll verlängert werden. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll demnach die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis zum Jahresende ausgesetzt bleiben.
Bisher wurde die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt – für Fälle, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurden. Üblicherweise muss ein Insolvenzantrag drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes angemeldet werden. Durch die Regeländerung können Unternehmen darauf vorzichten, sofern Ihnen beispielsweise das Geld Coronabedingt ausging.
Einigung über Wahlrechtsreform
In zähen Verhandlungen haben sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD doch noch auf eine Wahlrechtsreform verständigt. Demnach soll ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden. Die finale Reform soll dann 2025 greifen. Noch in diesem Jahr soll eine Reformkommission gebildet werden, so die Vorsitzenden von CDU und SPD, Annegret Kramp-Karrenbauer und Norbert Walter-Borjans am späten Dienstagabend.
Die Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag bei der Wahl im Herbst des nächsten Jahres noch einmal anwächst. Mit derzeit 709 Abgeordneten hat er bereits ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße liegt bei 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet.