Das sieht ein Änderungsantrag von Union und SPD zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagsausgaben berichten. Demnach muss die PKV anteilig die Kosten der Corona-Impfungen in den geplanten Impfzentren übernehmen.
Die Höhe soll sich am Anteil der Privatversicherten an der Gesamtbevölkerung bemessen. Das wäre ein Kostenanteil von etwa zehn Prozent. In dem Änderungsantrag heißt, die Finanzierung von Covid-19-Schutzimpfungen in Impfzentren solle einfach und effizient gestaltet werden, um hohe Impfquoten und eine schnelle Impfung zu erreichen. Daher solle es keine Einzelfallabrechnung geben, sondern eine pauschale Finanzierung. „Vor dem Hintergrund dieser Planung und der angestrebten hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung ist eine Beteiligung der privaten Krankenversicherungsunternehmen (…) entsprechend dem Anteil der bei ihnen Versicherten an der Gesamtbevölkerung sachgerecht.“ Bisher beteiligt sich die PKV nur im Rahmen der individuellen Versicherungsverträge an den Pandemiekosten. Alle Tests werden hingegen aus den Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Das gilt auch für einen Großteil der erhöhten Kosten der Kliniken.