„Auch wenn das Infektionsgeschehen in Deutschland regional unterschiedlich ist, so wären bundeseinheitliche Regelungen wohl zielführender als ein Nebeneinander unterschiedlicher Vorschriften“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Christsozialen im Bundestag, Volker Ullrich, dem „Handelsblatt“. Es sei daher überlegenswert, „das bundeseinheitlicher zu regeln“.
Insbesondere müssten hier die Parlamente mehr Verantwortung übernehmen. Die Opposition äußerte verfassungsrechtliche Zweifel gegen das Beherbergungsverbot. „Innerdeutsche Beherbergungsverbote sind auch aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich, weil ihnen eine gewisse Willkür innewohnt“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul dem „Handelsblatt“. Man könne den innerdeutschen Aufenthalt der Bürger nicht flächendeckend kontrollieren und sei schlicht auf Akzeptanz und eine gewisse Freiwilligkeit angewiesen. Auch die FDP wandte sich gegen die Maßnahme. Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann warf einigen Landesregierungen vor, sich hierbei allein von Infektionszahlen treiben zu lassen. „Wichtiger wäre es, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Auslastung der Krankenhäuser in den Blick zu nehmen“, sagte Buschmann der Zeitung. „Denn die Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems ist ja die Hauptgefahr, die wir bekämpfen.“ Im Fall der Beherbergungsverbote lägen hingegen kaum Argumente zur Wirksamkeit für die Bekämpfung von Covid-19 vor. „Zugleich greift die Maßnahme tief in die Freiheit der potenziellen Gäste und der Beherbergungsbetriebe ein.“