Das Bundeskabinett hat die Verordnung zu „Rechten von Geimpften und Genesenen in der Pandemie“ beschlossen. Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat am Freitag könnte die Neuregelung ab dem Wochenende in Kraft treten.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht in dem Gesetz ein „wichtiger Schritt hin zur Normalität“. Das Papier sieht vor, dass Geimpfte in Genesene Menschen rechtlich negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.
Geimpfte und Genesene sollen entsprechend auch ohne vorherigen Test in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen dürfen.
Zudem sollen für sie die Kontaktbeschränkungen gelockert und Ausgangsbeschränkungen aufgehoben werden.
Der Plan sieht vor, dass man sich etwa mit weiteren Geimpften treffen könnte und würden bei Treffen mit nicht geimpften Menschen nicht mehr auf die Personenzahl angerechnet werden.
„Es wird in Zukunft so sein, dass geimpfte und genesene Menschen keine Einschränkungen mehr haben werden bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen„, kündigte Lambrecht an.
Quarantänepflichten geändert
Nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat sollen auch die Quarantänepflichten für Geimpfte und Genesene geändert werden.
Nach der Rückkehr von einer Auslandsreise müssten Geimpfte und Genesene demnach nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet kommen – also etwa aus Brasilien oder Südafrika.
Maskenpflicht und Abstandsgebot sollen bleiben
Nicht geändert werden soll die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten. Auch das Abstandsgebot im öffentlichen Raum soll weiter gelten. „Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen. Aber rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern sind gerade in Krisenzeiten besonders wichtig„, so Justizministerin Lambrecht.
Es müsse klar sein, dass Einschränkungen in einem Rechtsstaat nur mit „gutem Grund“ möglich seien, um das Leben und die Gesundheit von anderen Menschen zu schützen. Wenn das Risiko einer Übertragung eines Virus durch vollständig Geimpfte und Genesene stark vermindert sei, müsse dies bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies setze man jetzt um.
Keine Sorge um Kontrolle des Status
Um die Kontrolle des Impfstatus´ mache sich Lambrecht keine Sorgen. Es gebe bereits genügend Ausnahmefälle, bei denen mit Augenmaß von den Behörden kontrolliert werde. Geimpfte sowie Genesene sollten ihre Dokumente mitführen und klar machen: „Das ist mein gutes Recht!“.
Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden. Seit der letzten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangenen sein.
Dass man genesen ist, soll man mit einem Nachweis eines positiven PCR-Laborergebnis. Dieser müsse mindestens 28 Tage alt sein und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
Diskussionen um Ausarbeitung
Mehrere Parteien äußerten Bedenken oder knüpften ihr Votum an bestimmte Bedingungen, etwa dass durch die Gleichstellung auch Besuche in Restaurants und Theatern möglich sein müsse. Dies fordert beispielsweise die CSU.
Die Grünen fordern Präzisierungen an einigen Stellen, der Entwurfe ginge jedoch in die richtige Richtung.