Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Datenerhebung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung im Allgemeinen oder zur Wahrung der nationalen Sicherheit ist demnach nicht gestattet.
Ausnahmen seien allerdings zum Beispiel in Situationen möglich, in denen der Mitgliedstaat einer „ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit“ ausgesetzt sei, so die Luxemburger Richter weiter. Auch die Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit können demnach Ausnahmegründe sein. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte müsse allerdings mit „wirksamen Schutzmaßnahmen“ einhergehen und von einem Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde überprüft werden, hieß es.
Mehrere Nationale Gerichte aus Frankreich, Großbritannien und Belgien hatten das höchste europäische Gericht um eine Einchätzung gebeten, ob EU-Staaten Betreiber von Kommunikationsdiensten zwingen können, ohne Anlass Verbindungsdaten zu speichern, selbst wenn Nutzer betroffen wären, die keinerlei Verbrechen verdächtigt werden.
Gegner der Vorratsdatenspeicherung halten dieses Vorgehen für eine Massenüberwachung. Frühere Urteile, die eine Vorratsdatenspeicherung verhindert oder eingeschränkt hatten, stießen dennoch auf Skepsis, da damit ein wichtiges Intstrument zum Schutz der nationalen Sicherheit aus der Hand gegeben werde.
Der europäische EuGH präzisierte nun: Die Echtzeit-Erfassung von Kommunikationsdaten von Terrorverdächtigen ist erlaubt, sobald ein Richter zustimmt. Dann dürfen auch gezielt Verkehrs- und Standortdaten gespeichert werden.
Auch in Deutschland wird um die Vorratsdatenspeicherung seit längerem gestritten. Hier läuft ein eigenes Verfahren am Gerichtshof. Es geht unter anderem um die „Mindestspeicherfrist“, die seit 2017 ausgesetzt ist. Ursprünglich sollten Handydaten für vier, angerufene Rufnummern, Uhrzeit, Dauer des Anrufs und Sende- und Emfpangszeit von SMS für zehn Wochen gespeichert werden.
Geplant ist, die Vorratsdatenspeicherung für Terrorverdächtige, aber auch beispielsweise im Kampf gegen Kindesmissbrauch einzusetzen, so die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).