Mit der Zurückstufung fällt zum Beispiel die Quarantänepflicht für Reisende weg. Hierfür muss ein weniger als 72 Stunden alter negativer Coronatest vorgewiesen werden oder geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sein.
Ohne solche Nachweise ist die Quarantänepflicht von zehn Tagen weiterhin notwendig. Pendler müssen durch die Zurückstufung auch nicht mehr alle 48 Stunden getestet werden. Diese Regelung wurde bereits zuvor zwischen dem Saarland und dem Departement Moselle aufgehoben.
Großbritannien zum Virusvariantengebiet erklärt
Unterdessen wurde Großbritannien aufgrund der stark verbreiteten indischen Corona-Variante zum Virusvariantengebiet erklärt, wodurch die Einreisemöglichkeiten nach Deutschland stark reduziert wird.
Das geht aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu Risikogebieten hervor, die am Freitagabend aktualisiert wurde. Suriname sowie Trinidad und Tobago gelten ab sofort als “Hochinzidenzgebiete”.