Der Zoll ermittelte gemeinsam mit der Steuerfahndung Kiel und einer Rechercheeinheit der Bundesagentur für Arbeit den 36-Jährigen Mann aus dem Kreis Pinneberg, der dringend tatverdächtig ist, eine Beratungsfirma in Hamburg betrieben zu haben und unter Zuhilfenahme von Sozialversicherungsdaten von Personen aus ganz Deutschland, die er im Rahmen seiner Tätigkeit unrechtmäßig erworben hatte, in mindestens 90 Fällen Kurzarbeitergeld und sog. Corona-Soforthilfen beantragt zu haben.
Beamte haben ihn bereits am 04.07.2020 festgenommen und ist seitdem wegen des dringenden Verdachts des Betruges im besonders schweren Fall und des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lübeck.
Der Beschuldigte schweigt bisher zu den Tatvorwürfen.
Bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Hauptverdächtigen am 04.07.2020 wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt. Deren erste Sichtung erhärtete den Verdacht gegen den Beschuldigten und lieferte Hinweise auf weitere bislang noch unbekannte Verdachtsfälle, die nach derzeitigem Ermittlungsstand weitere Bundesländer betreffen.
Der Schaden geht nach Angaben der Staatsanwaltschaft in die Millionen: Neben 7,6 Millionen Euro, deren unrechtmäßige Auszahlung seitens der Bundesagentur für Arbeit durch die schnellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck und des Hauptzollamtes Itzehoe verhindert werden konnten, wurden jedoch bereits zu Unrecht gezahltes Kurzarbeitergeld und sog. „Corona-Soforthilfen“ in Höhe von rund 7,4 Millionen Euro wieder an den Staat zu überführen.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat einen entsprechenden Vermögensarrest gegen den Hauptverdächtigen und gegen weitere 22 Beteiligte erwirkt.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen am 04.07.2020 konnten 84.000 Euro Bargeld gesichert werden.
Nachdem die Ermittler im Nachgang diverse Verdunkelungshandlungen feststellen mussten, wurden am 21.07.2020 weitere Durchsuchungsmaßnahmen im Umfeld des Beschuldigten durchgeführt, bei denen mutmaßliche Teile der Tatbeute (knapp 120.000 EUR) sowie entzogene Beweismittel gesichert werden konnten.