für Tschechien und die Slowakei bedeutet dies eine Reduzierung der Hürden für den Grenzübertritt. Für Frankreich hingegen bedeutet es eine Maßnahmen Verschärfung.
Aus Frankreich darf dann nur noch der einreisen, der einen negativen Coronatest vorlegen kann, welcher nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Slowakei und Tschechien galten bisher als Virus Varianten Gebiet. Das ist die höchste Risikostufe.
Auch das Bundesland Tirol gilt nur noch als Risikogebiet. Für das österreichische Bundesland wie auch für Tschechien und Tirol bedeutet dies eine deutliche Entschärfung der bisher geltenden Regelungen. Auch das geltende Beförderungsverbot für Bus und Bahn entfällt.
Lage in Frankreich verschlechtert sich
In den vergangenen Wochen hat sich die Infektionslage in Frankreich kontinuierlich verschlechtert. Alleine in den letzten 24 Stunden meldeten die Behörden 41 869 neue Infektionen. Die sieben Tage Inzidenz liegt mittlerweile bei über 300. Die Einstufung zu einem Hochinzidenzgebiet erfolgt ab einem Inzidenzwert von 200. Wer aus diesen Gebieten einreißt, muss einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Bereits Anfang März wurde die Grenzregion Departement Moselle als Virusvariantengebiet eingestuft.
Auch Frankreich selbst hat schärfere Maßnahmen für drei französische Departements erlassen. Betroffen sind die Verwaltungsbezirke Aube, Nièvre sowie Rhône.
Bereits seit dem letzten Wochenende gelten in Paris und weiteren Teilen des Landes schärfere Maßnahmen. Mittlerweile soll etwa jeder dritte Franzose von den Maßnahmen betroffen sein.
Keine Auswirkungen auf das Saarland
Für das Saarland ändert sich durch die Neuregelung nichts. Das angrenzende Departement Moselle gilt bereits seit Ende Februar als Virusvariantengebiet. Seitdem ist der Grenzverkehr ins Saarland sowie nach Rheinland-Pfalz deutlich eingerschränkt. Pendler müssen sich alle 48 Stunden auf das Corona-Virus testen lassen. Erlaubt sind PCR- oder Antigen-Schnelltests. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Baden-Württemberg hingegen ist von der Neuregelung betroffen.