Der dazu notwendige Antrag kann unter www.corona.wirtschaft.saarland.de ausgefüllt und abgesendet werden.
Bereits jetzt hat das saarländische Wirtschaftsministerium eine ausführliche FAQ beigefügt und weist darauf hin, dass auch Antragssteller beim „Landesprogramm“ Anrecht auf Bundeshilfen haben, sofern der Engpass noch nicht beseitigt wurde.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland hat kleinen und kleinsten Unternehmen, die am Abgrund stehen, eine kleine finanzielle Brücke gebaut. Nun wird das Bundesprogramm anschließen.“
Wer einen Antrag auf Landeshilfe gestellt hat, bekommt in den nächsten Tagen Bescheid, wenn er nicht sogar schon im Postkasten ist.
Zusätzlich bekommt jeder eine E-Mail mit dem Hinweis zur Antragsstellung im Bundesprogramm. Staatssekretär Jürgen Barke: „Der weitaus überwiegende Teil der Anträge auf Landeshilfe kann positiv beschieden werden. Bis Anfang kommender Woche haben wir alle Anträge auf Landeshilfe abgearbeitet. Zusätzlich startet die Bearbeitung neu einlaufender Anträge auf Bundesförderung am morgigen Tag.“
In diesem Zusammenhang lässt das Wirtschaftsministerium wissen, dass rund 8500 Anträge auf Soforthilfe gestellt wurden, von denen bereits rund 2000 positiv Beschieden wurden.
Außerdem weißt das Ministerium darauf hin, dass ab jetzt nur noch Bundeshilfen beantragt werden können, auch diese sollen innerhalb weniger Tage beschieden werden. Bis zum 31. Mai 2020 können die Hilfen des Bundes beantragt werden.
Ein Zuschuss ist allerdings maximal bis zur Höhe der Bundesförderung möglich. Werden also Landes- und Bundeshilfen bewilligt, werden diese verrechnet.
Wichtiger Hinweis: Die Antragsstellung ist ausschließlich auf der offiziellen Internetseite des Wirtschaftsministeriums möglich. Das Ministerium warnt ausdrücklich davor, sensible Unternehmensangaben in andere, möglicherweise fingierte Formulare einzutragen.
Hier gehts zum Antrag: www.corona.wirtschaft.saarland.de