Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Antragsfrist für Schäden der Unwetter von Mai / Juni 2018 bis zum 30.09.2018 verlängert. Ursprünglich endete die Antragsfrist bereits am 31. Juli 2018. Durch die nachträglich erweiterten Schadensgebiete hat sich die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen verschoben.
Ehrenamtliche Vereine und Organisationen aus Saarbrücken, deren Aktivitäten durch die Unwetter beeinträchtigt sind, müssen die Anträge auf finanzielle Hilfe über die Landeshauptstadt bei der Staatskanzlei stellen. Für Rückfragen zur Inanspruchnahme des Härtefallfonds stehen Mitarbeiter der Staatskanzlei (Telefon: +49 681 501-1146, E-Mail: haertefallfonds@staatskanzlei.saarland.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.saarland.de/237008.htm sowie unter www.saarbruecken.de/haertefallfonds
Die Landeshauptstadt bittet darum, bis spätestens 26.09. die Formulare abzugeben, da diese noch an die Staatskanzlei weitergeleitet werden müssen.
Sollte ein Schaden, beispielsweise an den Gebäuden der ehrenamtlichen Organisationen, so groß sein, dass nicht nur eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern der Fortbestand der Organisation bedroht ist, empfiehlt die Staatskanzlei zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe beim Regionalverband zu stellen. Das Antragsformular ist unter www.saarland.de/237008.htm oder per E-Mail an hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.
Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger
Auch Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die durch das Unwetter einen Schaden erlitten haben, können deshalb finanzielle Hilfe beim Regionalverband Saarbrücken beantragen. Die entsprechenden Informationen und Antragsformulare sind abrufbar auf der Internetseite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm oder beim Regionalverband unter der
E-Mail hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.
Die Formulare können aber auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten in allen Bürgerämtern der Landeshauptstadt kostenlos abgeholt werden. Auch können die ausgefüllten Unterlagen dort abgegeben werden. Die Bürgerämter leiten die ausgefüllten Anträge umgehend an den Regionalverband weiter.